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Allgemeine Geschäftsbedingungen der HOESSL GmbH

 

Allgemeines:

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Geschäfte, insbesondere für Lieferungen

sowie für Zahlungen an uns. Mit der Bestellung der Ware anerkennt der Kunde diese AGB

unter Ausschluss seiner Einkaufsbedingungen.

 

Abweichenden Vertragsbedingungen des Kunden wird
ausdrücklich widersprochen und sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn ihnen
nicht nochmals nach Eingang ausdrücklich widersprochen wird.
Abweichungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der
Schriftform. Abänderungen oder Nebenabreden durch vertretungsbefugte Personen
unserer Firma gelten nur für den Einzelfall. Unsere übrigen Mitarbeiter sind nicht
bevollmächtigt Änderungen oder Nebenabreden zu vereinbaren.
Die in diesen Bedingungen genannten Preise verstehen sich ausnahmslos als
Nettopreise (exklusive Mehrwertsteuer). Zahlungs- und Gerichtsort ist Linz.

 

 

Zahlungen:

Die angegebenen Preise sind Tagespreise und gültig ist der am Bestelltag
angegebene Verkaufspreis. Die angebotenen Preise beziehen sich nur auf die
Lieferung der Materialien, ein Einbau durch uns ist nicht möglich. Bei offensichtlichen
Fehlern behalten wir uns das Recht vor, den korrekten Preis zu berechnen. Benötigte
Zertifikate bzw. Prüfbescheinigungen müssen vor Angebotslegung bekannt gegeben
werden.


Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage, bei Zahlung binnen zehn Tagen gewährt
HOESSL 2 % Skonto (ausgenommen Zahlungen für Dienstleistungen). Bei
Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen in Rechnung gestellt.

 

Lieferungen:

​Lieferkonditionen: DAP (Incoterms 2010), wenn nicht anders vereinbart.

Für Lieferungen unter diesem Bestellwert, für Express- und Sonderlieferungen sowie Lieferungen

ins Ausland werden, wenn nicht anders vereinbart, die tatsächlich anfallenden Lieferkosten in Rechnung gestellt.

Pflichten des Käufers:

Der Käufer ist zur Abnahme des gekauften Gegenstandes innerhalb von 14 Tagen 

ab Bereitstellung verpflichtet. Bei Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist durch höhere Gewalt

oder anderer unvorhergesehener Hindernisse, bleibt der Kunde zur Abnahme innerhalb einer vereinbarten

Nachfrist verpflichtet.
 

Bei Bestellungen ist unbedingt unsere Angebots-Nummer in ihrer Bestellung anzuführen.

 

Eigentumsvorbehalt:

Bis zur vollständigen Bezahlung der gelieferten Ware einschließlich Zinsen und
weiterer Kosten bleiben sämtliche gelieferten Gegenstände in unserem Eigentum.
Die von uns gelieferte Ware darf vor vollständiger Bezahlung nicht verarbeitet,
verkauft oder Gegenstand sonstiger rechtsgeschäftlicher Verfügungen werden,
außer die Zahlung der Ware ist gesichert.
Bei Pfändung und sonstiger Inanspruchnahme ist auf unser Eigentumsrecht
hinzuweisen. Wir sind in solchen Fällen unverzüglich zu verständigen und für alle in
diesem Zusammenhang entstehenden Nachteile schad- und klaglos zu halten.

Gewährleistung:

Bei berechtigten Rügen von Mängeln innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist
und Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen erfolgt nach unserer Wahl
Verbesserung, Austausch oder Preisminderung in angemessener Frist. Für
handelsübliche oder von den ÖNORMEN bzw. DIN tolerierte Abweichungen von
Maß, Gewicht und Qualität leisten wir keine Gewähr.
Mängel sind unverzüglich nach erfolgter Lieferung bzw. nach Sichtbarwerden unter
Bekanntgabe von Nummer und Datum der Rechnung sowie des Lieferscheines zu
rügen. In der Mängelrüge ist anzuführen, welche Liefergegenstände von welchen
Mängeln betroffen sind sowie unter welchen Begleitumständen sie aufgetreten sind.
Anwendungsempfehlungen sind unverbindlich und befreien den Käufer nicht von
einer Anwendungsprüfung in ausreichendem Umfang. Für uns zur Verfügung
gestellte Unterlagen trifft uns keine Verantwortlichkeit und keine Haftung für darin
enthaltene Mängel. Der Einsatzzweck ist uns nicht bekannt. Ausgeschlossen ist auch
der Ersatz für Folgeschäden, sonstige unmittelbare Schäden sowie für Verluste oder
entgangenen Gewinn. Durch unberechtigte oder bedingungswidrige Mängelrügen
verursachte Kosten sind zu uns ersetzen.
Durch den Austausch mangelhafter Gegenstände oder Teile wird die
Gewährleistungsfrist nicht verlängert. Die Kosten einer vom Besteller oder einem
Dritten vorgenommenen Mängelbehebung werden von uns erstattet. Auf unser
Verlangen ist uns der bemängelte Liefergegenstand unverzüglich auf eigene Kosten
einzusenden, widrigenfalls die Gewährleistungsansprüche erlöschen. Die
Gewährleistung setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus. Die
Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die von uns aufgelegten
Einbauvorschriften nicht beachtet werden, wenn am Liefergegenstand ohne unsere
Zustimmung Arbeiten vorgenommen werden sowie wenn er entgegen seiner
Zweckbestimmung oder entgegen unserer Anweisung verwendet wird.

 

Schadenersatz und Produkthaftung:

Alle weiteren Ansprüche des Bestellers oder dritter Personen, vor allem Ansprüche
auf Ersatz von Schäden jedweder Art, sind ausgeschlossen, es sei denn, der
Schaden wurde von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.
Ausgeschlossen sind auch Schadenersatzansprüche infolge Verzögerung unserer
Zulieferanten.

 

Widerrufsrecht:

Das Rücktrittsrecht für Verbraucher richtet sich nach dem
Konsumentenschutzgesetz. Demnach können Verbraucher binnen 14 Tagen ohne
Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Eine Widerrufs- bzw.
Rücktrittserklärung muss schriftlich, mit der eindeutigen Erklärung, den Vertrag zu
widerrufen, erfolgen. Für Unternehmer ist ein Widerruf oder Rücktritt
ausgeschlossen. 

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